Am 01.08.2014 trat der Erlass "Die Arbeit in der Ganztagschule" des Niedersächsischen Kultusministeriums in Kraft. In ihm sind u. a. die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Ganztagsschulen mit außerschulischen Kooperationspartnern (u. a. Sportvereinen) festgelgt.
Sportvereine, die mit einer Ganztagsschule zusammenarbeiten möchten, schließen einen Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung ab.
Sportvereine, die hauptberufliches Personal beschäftigen und dieses in Kooperation mit Ganztagsschulen einsetzen möchten, können einen Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung abschließen.
Die von Sportvereinen eingesetzten Übungsleitenden dürfen nur nach Vorlage eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden“ in Ganztagsschulen eingesetzt werden.
Die Erstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Das „Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis“ weist u. a. auf gesetzlich geregelte Ausnahmen für Ehrenamtliche hin.