Verdienstausfall 2023

Die Erstattung von Verdienstausfall bei Maßnahmen in der Jugendarbeit ist über die Sportjugend Niedersachsen möglich.
Die wesentlichen Informationen sind im Detail dem Hinweisblatt zu entnehmen. Wir weisen gerne zusätzlich darauf hin, dass bei Helferinnen bzw. Helfern, die ohne direkte Betreuungsaufgabe für Kinder und Jugendliche bei der Maßnahme eines Vereins eingesetzt werden (z.B. Zeltaufbau, -abbau, Küchenpersonal usw.), eine Juleica nicht erforderlich ist.
Für den Auf- und Abbau im Zeltlager Langeoog kann kein Verdienstausfall gewährt werden.

Hier noch einmal die wichtigsten Fristen in Kürze:
4 Wochen vor Beginn der Maßnahme:
Einreichen der ausgefüllten Anmeldung auf Erstattung von Verdienstausfall und Kopie der gültigen JuLeiCa per E-Mail oder auf dem Postweg.
Spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme :
Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags mit dem Programm der Maßnahme nur auf dem Postweg.
Danach eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Für Maßnahmen im November oder Dezember:
müssen die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge mit dem Progamm bis spätestens 15.01. des Folgejahres vorliegen.
Trainingslager werden nicht berücksichtigt. 

Kontakt

Britta Gerlach
bgerlach@lsb-niedersachsen.de
Fon: 0511 12 68 249