Nach dem „Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports“ (Absätze 2 bis 4), können ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen Arbeitsbefreiung beantragen u.a. für:
Die Jugendgruppenleiter*innen müssen eine Juleica nachweisen, es sei denn, sie nehmen an einer Veranstaltung zum Erwerb der Juleica teil.
Britta Gerlach
bgerlach@lsb-niedersachsen.de
Fon: 0511 1268 249