Verdienstausfall 2024 - Mittel sind erschöpft - keine Anmeldung mehr möglich!

Eingereichte Anmeldungen, können trotzdem den Erstattungsantrag zugeschickt zu bekommen aber ohne die Zusage der Erstattung.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass zum Jahresende wieder Mittel vorhanden sind, da bewilligte Erstattungsanträge nicht eingereicht werden und dann der jeweilige Erstattungsantrag noch berücksichtigt werden könnte.

Die Erstattung von Verdienstausfall bei Maßnahmen in der Jugendarbeit ist über die Sportjugend Niedersachsen möglich. Der Maßnahmeträger muss Mitglied des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. sein.
Die wesentlichen Informationen sind im Detail dem Hinweisblatt zu entnehmen. Wir weisen gerne zusätzlich darauf hin, dass bei Helferinnen bzw. Helfern, die ohne direkte Betreuungsaufgabe für Kinder und Jugendliche bei der Maßnahme eines Vereins eingesetzt werden (z.B. Zeltaufbau, -abbau, Küchenpersonal usw.), eine Juleica nicht erforderlich ist.
Erstattet werden max. 100 € pro Arbeitstag!

Hier noch einmal die wichtigsten Fristen in Kürze:
4 Wochen vor Beginn der Maßnahme:
Einreichen der vollständig ausgefüllten Anmeldung auf Erstattung von Verdienstausfall und der Kopie der gültigen JuLeiCa per E-Mail oder auf dem Postweg.

Spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme:
Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags mit dem Programm der Maßnahme nur auf dem Postweg.
Danach eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bei Maßnahmen im November oder Dezember:
muss der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit dem Programm der Maßnahme bis spätestens 15.01. des Folgejahres vorliegen.
Trainingslager werden nicht berücksichtigt. Für den Auf- und Abbau im Zeltlager Langeoog kann kein Verdienstausfall gewährt werden.

Kontakt

Britta Gerlach
bgerlach@lsb-niedersachsen.de
Fon: 0511 1268 249