Vertrauensperson im Sportverein, Sportbund oder Landesfachverband

Warum eigentlich?

Kinder und Jugendliche sollen sich im Verein wohl fühlen. Manchmal passieren Dinge, die sie selbst nicht ansprechen möchten. Hier benötigen sie dringend die Unterstützung Erwachsener, um aus dieser Situation herausfinden zu können. Insbesondere für Betroffene sexualisierter Übergriffe und für diejenigen, die etwas beobachtet haben oder vermuten, muss klar sein, bei wem sie Hilfe bekommen können. Daher ist es sinnvoll, eine vertrauensvolle Ansprechperson im Verein zu benennen, die weiß, was zu tun ist. Diese Vertrauensperson entlastet Sie als Vorstandsvorsitzenden/e und Ihren Vorstand in Fragen zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Im Idealfall ernennen Sie zwei Vertrauenspersonen (männlich/weiblich), damit die Kinder und Jugendlichen sich aussuchen können, mit welcher Person sie sprechen möchten.

Schulungen und Austauschmöglichkeiten erhalten die Vertrauenspersonen in regelmäßig stattfindenden Maßnahmen des PSG-Teams (Prävention sex. Gewalt) der Sportjugend.
Gemeinsam mit den Vertrauenspersonen können Sie mit einer für ihren Landkreis zuständigen Fachberatungsstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt/mit einem in Ihrem Landkreis tätigen Tandem ein Ablaufverfahren im Umgang mit Verdachtsfällen und Meldungen entwickeln.
Wenn Sie eine Vertrauensperson ernannt haben, sollte diese in Ihrem Verein bekannt gemacht werden. Informieren Sie die Kinder und Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder über die Person und ihre Funktion.

Was ist bei der Auswahl von Vertrauenspersonen zu beachten?
Die Vertrauensperson sollte …

  • Interesse am Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport“ und entsprechenden Fortbildungen haben,
  • eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten,
  • sich freiwillig zur Übernahme dieser Tätigkeit entscheiden,
  • nicht im Polizeidienst tätig sein,
  • mindestens 18 Jahre alt sein.