AUSGEZEICHNET! - Schutzkonzeptentwicklung in Sportvereinen

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Um als Sportverein handlungsfähig in der Prävention zu sein, empfiehlt sich ein professionell entwickeltes Schutzkonzepte. Die Sportjugend unterstützt die Konzeptentwicklung im Rahmen ihres Angebotes "Verein(t) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt – AUSGEZEICHNET!".

Schutzkonzeptentwicklung - so läuft es

Der Beratungsprozess setzt sich aus acht Bausteine -  davon sechs verpflichtenden (blau) zusammen. Die Umsetzung sollte innerhalb von 2 Jahren gelingen. Die Auszeichnung hat eine Gültigkeit von vier Jahren und kann jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.

Bausteine des Beratungskonzeptes

  1. Informationsveranstaltungen zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
  2. Positionierung des Vorstandes nach BGB § 26 zum Thema Schutz vor sex. Gewalt im Sport und eines  Leitgedankens zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt
  3. Risiko- und Ressourcenanalyse im Verein (Regelwerk für den Verein)
  4. Schulung von Übungsleitenden (inkl. Unterschrift Verhaltensrichtlinie)
  5. Schulung und Bekanntmachung von Vertrauenspersonen
  6. Entwicklung und Einführung von Verhaltensregeln und Beschwerdeverfahren
  7. Erarbeitung eines eigenen Verfahrensplans zum Umgang mit Vorfall oder einer Vermutung auf sexualisierte Gewalt
  8. Satzungsänderung

Ansprechpartner*innen zur Tandembildung

Auszeichnung

Sportvereine die den Beratungsprozess durchlaufen und ein Schutzkonzept entwickeln, erhalten die Auszeichnung „Verein(t) gegen sexualisierte Gewalt im Sport – AUSGEZEICHNET!“. Die Auszeichnung umfasst eine Plakette für den Sportverein und ein Geldbetrag in Höhe von 1000 Euro für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Handlungsleitfaden

Antragsstellung durch Sportjugend / Sportbund!