Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der gültigen Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellende müssen Mitglied im LandesSportBund Nds. e.V. sein, ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen.
Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen
- aus den Sportvereinen,
- der Landesfachverbände,
- der Gliederungen der Landesfachverbände,
- der Sportbünde
bekommen.
Um den Erstattungsantrag für die Durchführung einer Ferienfreizeit zu erhalten, wenden sich die Jugendgruppen an die Sportjugend ihres Sportbundes oder an die Jugendorganisation ihres Landesfachverbandes. Dort erhalten sie für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.
Dieses muss aber vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen.