Zuschüsse Ferienfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen

Die Sportjugend Niedersachsen stellt den Sportjugenden und Jugendorganisationen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der gültigen Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Antragstellende müssen Mitglied des LandesSportBund Nds. e.V. und im Besitz eines gültigen Freistellungsbescheids sein.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen

  • - aus den Sportvereinen,
  • - der Landesfachverbände,
  • - der Gliederungen der Landesfachverbände,
  • - der Sportbünde

bekommen.

Um den Erstattungsantrag für die Durchführung einer Ferienfreizeit zu erhalten, wenden sich die Jugendgruppen an die Sportjugend ihres Sportbundes oder an die Jugendorganisation ihres Landesfachverbandes. Dort erhalten sie für die Abrechnung den nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.
Dieses muss aber vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen.