Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen
- aus den Sportvereinen des Landes SportBundes Niedersachsen e.V. (LSB),
- der Landesfachverbände,
- der Gliederungen der Landesfachverbände,
- der Sportbünde
bekommen. Hierfür wenden sich die Jugendgruppen an die Sportjugend ihres Sportbundes oder an die Jugendorganisation ihres Landesfachverbandes. Dort erhalten sie für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis. Dieses muss aber vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen.
Britta Gerlach
bgerlach@lsb-niedersachsen.de
Fon: 0511 1268 249