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Der Sportjugend Niedersachsen

Foto © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

- Sportjugend Niedersachsen kann Trägerschaft der freien Jugendhilfe an Vereine weitergeben

Ab sofort ist es niedersächsischen Sportvereinen möglich, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe über die Sportjugend Niedersachsen zu erhalten. Damit wird der Einsatz im Ganztag und in der Ferienbetreuung erleichtert.

Dank einer Vereinbarung zwischen der Sportjugend Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesjugendamt können Mitgliedsvereine des LandesSportBundes Niedersachsen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ab sofort über die Sportjugend Niedersachsen erhalten. Die Sportjugend darf ihre Anerkennung für Tätigkeiten im Bereich Ganztagsangebote und Ferienbetreuung weitergeben. Angeschlossene LSB-Mitgliedsvereine können die Weitergabe der Trägerschaft unkompliziert bei der Sportjugend Niedersachsen beantragen – und von einem vereinfachten Verfahren mit kurzer Bearbeitungszeit profitieren.

Entlastung für Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung und Ferienmaßnahmen

Viele Sportvereine in Niedersachsen erbringen bereits heute Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und leisten einen wichtigen Beitrag für deren Betreuung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Neben dem regelmäßigen wöchentlichen Sportangebot organisieren sie Freizeiten, Bewegungs- und Betreuungsangebote während der Ferien und tragen so zur Entlastung von Familien und Schulen bei. Insbesondere im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter können Sportvereine eine bedeutende Rolle einnehmen, indem sie die Schulen und Kommunen dabei unterstützen, den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Bessere Rahmenbedingungen für Sportvereine

Sportvereine erhalten durch die neue Regelung mehr Planungssicherheit und sie werden in ihrer Rolle als verlässliche Partner von Schulen und Kommunen gestärkt. Gleichzeitig hilft sie dabei, Angebotslücken zu schließen, um Kindern und Jugendlichen wohnortnahe, qualitativ hochwertige und verlässliche Angebote zu ermöglichen.

Wichtig: Die durch die Sportjugend Niedersachsen weitergegebene Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gilt ausschließlich für Angebote von Sportvereinen im Rahmen der Ganztagsbetreuung und der Ferienmaßnahmen. Sie stellt keine allgemeine Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe für sämtliche Vereinsaktivitäten dar.

 

Die Beantragung erfolgt über das Förderportal.

 

Die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen bedankt sich herzlich beim Niedersächsischen Landesjugendamt für die Zusammenarbeit und diese praxisnahe Lösung im Sinne der niedersächsischen Sportvereine.