Was sind die Aktionstage?
Die Aktionstage der Sportjugend Niedersachsen verbinden Bewegung, Sport und Demokratieförderung. Kinder und Jugendliche erleben, wie Fairness, Mitbestimmung, Respekt und Vielfalt ganz praktisch im Sport gelebt werden können. Im Mittelpunkt steht nicht eine einzelne Sportart, sondern das gemeinsame Erleben von Bewegung – zum Beispiel durch verschiedene Spiele, Sportarten oder bewegungsorientierte Methoden der Jugendarbeit.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit ein Aktionstag gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Antrag & Förderung
Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Förderung für Aktionstage kann über das LSB-Förderportal beantragt werden.
Mit den Aktionstagen möchten wir:
Die Aktionstage sind sportartenunabhängig angelegt. Möglich sind zum Beispiel:
Beispiele für Aktionstage:
Beweg Was! – Aktionstage zur bewegten Demokratie
Kombination aus Bewegung und Demokratieförderung
Voraussetzungen:
Aktionstage zu „Sportdetektive“
Bewegung, Teamarbeit und spielerisches Lernen stehen im Fokus.
Kooperationsveranstaltungen
z. B. Workshops mit der Gedenkstätte Bergen-Belsen, der Landeszentrale für politische Bildung oder anderen Organisationen aus den Bereichen Demokratie, Vielfalt und Erinnerungskultur.
Kooperationspartner können neben Schulen, Kitas, Jugendzentren zum Beispiel sein:
Die Kooperation soll inhaltlich sichtbar sein und aktiv in die Gestaltung des Aktionstages einfließen.
Durch die aktive Einbindung der Teilnehmenden, z. B.:
Nein.
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim LSB vorgelegt werden.
Weitere wichtige Hinweise:
Anträge können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.
Vorerst sind 20 durchgeführte Aktionstage die Obergrenze.
Mindestens 4 Zeitstunden.
30 Teilnehmer*innen
Teilnehmende sollen zwischen 5 und 26 Jahre alt sein.
Kurz gesagt (für Vereine) ein guter Aktionstag ist:
Kooperation ist Pflicht und muss inhaltlich sichtbar sein:
Je Maßnahme stellt nur ein beteiligter Verein den Antrag.
Spätestens 10 Wochen nach Ende des Aktionstages.
Hinweis: Die Fahrtkostenabrechnungen müssen Name, Datum, Zweck, Start, Ziel und Entfernungsangaben enthalten.
Hinweis: Bezuschusste Verpflegung darf nicht gegen Entgelt abgegeben werden!
Fallen im Rahmen der Umsetzung Ausgaben an, die weder in diesem Merkblatt noch im Antrag explizit aufgeführt sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf.
Was wird auf keinen Fall erstattet?