1.000 Euro für Aktionstage

Was sind die Aktionstage?

Die Aktionstage der Sportjugend Niedersachsen verbinden Bewegung, Sport und Demokratieförderung. Kinder und Jugendliche erleben, wie Fairness, Mitbestimmung, Respekt und Vielfalt ganz praktisch im Sport gelebt werden können. Im Mittelpunkt steht nicht eine einzelne Sportart, sondern das gemeinsame Erleben von Bewegung – zum Beispiel durch verschiedene Spiele, Sportarten oder bewegungsorientierte Methoden der Jugendarbeit.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Aktionstag gefördert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 4 Zeitstunden
  • Mindestens 30 Teilnehmende
  • Das Programm gilt für die gesamte Gruppe
  • Obergrenze: maximal 20 Aktionstage pro Jahr
  • Sportartenunabhängige Veranstaltung (keine einzelne Sportart steht im Mittelpunkt)
  • Mindestens ein Kooperationspartner
  • Bewegung wird gezielt mit Demokratieförderung verbunden

 

Antrag & Förderung

Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Förderung für Aktionstage kann über das LSB-Förderportal beantragt werden.

Ziel der Aktionstage

Mit den Aktionstagen möchten wir:

  • demokratische Werte erlebbar machen.
  • Beteiligung und Mitbestimmung von jungen Menschen stärken.
  • Fairness, Respekt und Vielfalt im Sport fördern.
  • Sport als Mittel der politischen und sozialen Bildung nutzen.

Welche Aktionstage sind möglich?

Die Aktionstage sind sportartenunabhängig angelegt. Möglich sind zum Beispiel:

  • Bewegungs- und Teamspiele mit Beteiligungselementen
  • Workshops mit sportlichen Methoden
  • Kombinationen aus Bewegung und politischer Bildung
  • thematische Aktionstage mit externen Partnern

 

Beispiele für Aktionstage:

Beweg Was! – Aktionstage zur bewegten Demokratie
Kombination aus Bewegung und Demokratieförderung
Voraussetzungen:

  • mind. 1 Kooperationspartner
  • mind. 2 unterschiedliche Bewegungsangebote
  • Bezug zur sportlichen Jugendarbeit

 

Aktionstage zu „Sportdetektive“
Bewegung, Teamarbeit und spielerisches Lernen stehen im Fokus.

 

Kooperationsveranstaltungen
z. B. Workshops mit der Gedenkstätte Bergen-Belsen, der Landeszentrale für politische Bildung oder anderen Organisationen aus den Bereichen Demokratie, Vielfalt und Erinnerungskultur.

Kooperationspartner

Kooperationspartner können neben Schulen, Kitas, Jugendzentren zum Beispiel sein:

  • Gedenkstätten (z. B. Bergen-Belsen)
  • politische Bildungsträger
  • zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Fachstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Kooperation soll inhaltlich sichtbar sein und aktiv in die Gestaltung des Aktionstages einfließen.

Gut zu wissen

  • Aktionstage sind keine klassischen Sportfeste oder Wettkämpfe.
  • Der Fokus liegt auf Bewegung als Lern- und Beteiligungsraum.
  • Fairplay, Mitbestimmung und demokratisches Handeln stehen im Mittelpunkt.

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst

Wie können demokratische Werte wie Fairness, Respekt und Mitbestimmung im Aktionstag umgesetzt werden?

Durch die aktive Einbindung der Teilnehmenden, z. B.:

  • Gemeinsames Erarbeiten von Regeln für den Ablauf und das Miteinander
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung einzelner Stationen oder Spiele
  • Reflexionsrunden im Anschluss (z. B. zu Fairness, Teamarbeit, Beteiligung)
  • Kooperative Spielformen, die Zusammenarbeit und Perspektivwechsel fördern
  • Keine klassische Sportveranstaltung oder Wettkampf
  • Bewegung dient als Lern- und Beteiligungsraum

Können auch klassische Sportveranstaltungen und Wettkämpfe gefördert werden?

Nein.

Bis wann muss der Antrag zur Maßnahme gestellt werden?

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim LSB vorgelegt werden.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Mit der Maßnahme darf erst nach Antragsstellung (auf eigene Gefahr) begonnen werden.
  • Ausgaben vor Antragsstellung werden nicht anerkannt.
  • Alle Ausgaben müssen durch Fremdbelege nachgewiesen werden.
  • Originalbelege sind für Prüfzwecke 10 Jahre aufzubewahren.
  • Die Einreichung der Belege bei der Sportjugend ist nicht erforderlich.

Gibt es einen Zeitraum für die Antragstellung?

Anträge können bis zum 31.12.2026 gestellt werden.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme pro Aktionstag, die beantragt werden kann?

Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.

Wie viele Anträge kann ein Verein in diesem Förderprogramm maximal stellen?

Vorerst sind 20 durchgeführte Aktionstage die Obergrenze.

Wie lang sollte ein Aktionstag dauern?

Mindestens 4 Zeitstunden.

Welche Mindestteilnehmerzahl ist notwendig?

30 Teilnehmer*innen

Welche Altersspanne sollen die Aktionstage ansprechen?

Teilnehmende sollen zwischen 5 und 26 Jahre alt sein.

Wie viele Sportarten / Sportspielformen müssen mindestens zum Einsatz kommen?

  • Mindestens 2 Bewegungsangebote
  • Sportartenübergreifend (keine einzelne Sportart im Mittelpunkt)

Welche Inhalte sind besonders geeignet?

  • Bewegungs- und Teamspiele mit Beteiligung#
  • Workshops mit sportlichen Methoden
  • Kombination aus Sport & politischer Bildung
  • Themen wie Vielfalt, Mitbestimmung, Fairplay


Kurz gesagt (für Vereine) ein guter Aktionstag ist:

  • bewegungsreich
  • beteiligungsorientiert
  • sportartenübergreifend
  • demokratisch erlebbar

Benötigt der ausrichtende Verein Kooperationspartner?

Kooperation ist Pflicht und muss inhaltlich sichtbar sein:

  • Mindestens ein*e Partner*in (z. B. Verein, Schule, Verband, Kita, u. ä.)
  • Gerne auch Gedenkstätten (z. B. Bergen-Belsen), politische Bildungsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen, Fachstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung

Wer stellt den Förderantrag, wenn 2 oder mehrere Vereine die Maßnahme gemeinsam durchführen möchten?

Je Maßnahme stellt nur ein beteiligter Verein den Antrag.

Bis wann muss die Einreichung der Abrechnung der Maßnahme erfolgen?

Spätestens 10 Wochen nach Ende des Aktionstages.

Welche Fahrtkosten gemäß „Allgemeine Abrechnungsbestimmungen“ können abgerechnet werden?

  • Fahrtkosten für Referierende und Übungsleitende
  • Fahrtkosten für Honorarkräfte und Personal
  • Fahrtkosten für Teilnehmende nur in begründeten Ausnahmefällen
  • Private PKW-Nutzung: max. 0,38 €/km (Ehrenamt) bzw. max. 0,25 €/km (Hauptamt)
  • Nutzung eines verbands-/vereinseigenen Fahrzeugs: max. 0,38 €/km (dienstliche Veranlassung ist durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen)

Hinweis: Die Fahrtkostenabrechnungen müssen Name, Datum, Zweck, Start, Ziel und Entfernungsangaben enthalten.

Was kann für Öffentlichkeitsarbeit erstattet werden?

  • Layout und Druck von Flyern / Plakaten (mit Belegexemplar)
  • Mehrsprachige Informationsmaterialien (mit Belegexemplar)
  • Erstellung von Roll-Up, Banner etc. (mit Foto)
  • Kosten für einen externen Fotografen
  • Porto (Nachweis mit Beleg; Versandliste und Muster archivieren)

Können Kosten für Verpflegung abgerechnet werden?

  • Verpflegung für Helfende auf Fremdrechnung, auch Kaufbelege aus dem Einzelhandel
  • Kostenfreie, angemessene Verpflegung für Teilnehmende, ohne alkoholische Getränke und Pfand

Hinweis: Bezuschusste Verpflegung darf nicht gegen Entgelt abgegeben werden!

Welche Anschaffungskosten von notwendigen Materialien für die Durchführung der Veranstaltung können erstattet werden?

  • Sportmaterialien, z.B. Bälle, Springseile, Stoppuhr oder Maßband
  • Mietkosten für sportliches Equipment durch Fremdrechnung
  • Teilnahmeurkunden und Medaillen

Fallen im Rahmen der Umsetzung Ausgaben an, die weder in diesem Merkblatt noch im Antrag explizit aufgeführt sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf.

 

Was wird auf keinen Fall erstattet?

  • Büromaterial
  • Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • Alkoholische Getränke
  • Pfand
  • Trinkgelder
  • Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde
  • Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums oder vor Antragszeitpunkt bzw. Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahme Beginn
  • Nicht im Finanzierungsplan enthaltene Ausgaben (Ausnahmen sind ggf. im Vorfeld abzustimmen)
  • Ausgaben, die in ihrer Summe stark vom Finanzierungsplan abweichen (Ausnahmen sind ggf. im Vorfeld abzustimmen)
  • Gutscheine und Geschenke
  • Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahme Bezug aufweisen (ggf. bitte Erläuterung beifügen)