Eine Trägerschaft bezeichnet die offizielle Verantwortung, die ein Sportverein oder eine andere Institution für bestimmte Aufgaben übernimmt. 

Sportvereine als Träger einer Ganztagsschule

Im Kontext der Ganztagsbetreuung bedeutet eine Trägerschaft, dass der Sportverein als externer Partner einer Schule agiert und die umfassende Verantwortung für die Planung, Organisation und Durchführung des Ganztagsprogramms trägt.  
 
Im Gegensatz zu einer Kooperation, bei der der Sportverein lediglich einzelne Angebote oder Projekte im Rahmen des Ganztags leistet, umfasst die Trägerschaft die gesamte Organisation und Verwaltung der Ganztagsbetreuung. Dabei übernimmt der Sportverein nicht nur die Verantwortung für Sport- und Bewegungsangebote, sondern gestaltet das gesamte Ganztagsprogramm (musische, künstlerische, kreative Angebote). Er koordiniert pädagogische Konzepte, stellt qualifiziertes Personal und sorgt für eine sinnvolle Verzahnung der Angebote mit dem schulischen Alltag. Grundsätzlich ist auch die Organisation der Mittagsverpflegung und der Hausaufgabenbetreuung mit personellen Ressourcen wichtiger Bestandteil einer Trägerschaft. Zudem sind weitere verzahnende Angebote wie Lernförderungen oder Lernzeiten in Absprachen mit dem Lehrkollegium sowie andere pädagogische Elemente möglich. Dies alles geschieht in enger Abstimmung mit der Schule, genauer mit der Schulleitung.  

Kurzgefasst:
Um als Träger für Ganztagsschulen tätig zu werden, muss ein Sportverein zunächst verschiedene Herausforderungen bewältigen. Die konkreten Voraussetzungen variieren je nach Kommune, Stadt oder Landkreis und sind abhängig vom jeweiligen Fördermodell. Darunter kann z.B. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII fallen, welche dann oftmals mit einer Änderung des Zwecks in der Vereinssatzung verbunden ist. Die formalen Voraussetzungen für den Antrag auf die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind bei der zuständigen Jugendbehörde zu erfragen. 

Sportvereine als Träger der freien Jugendhilfe

Dank einer Vereinbarung zwischen der Sportjugend Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesjugendamt können Mitgliedsvereine des LandesSportBundes Niedersachsen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe über die Sportjugend Niedersachsen erhalten. Die Sportjugend darf ihre Anerkennung für Tätigkeiten im Bereich Ganztagsangebote und Ferienbetreuung weitergeben.

Sportvereine erhalten durch die neue Regelung mehr Planungssicherheit und sie werden in ihrer Rolle als verlässliche Partner von Schulen und Kommunen gestärkt. Gleichzeitig hilft sie dabei, Angebotslücken zu schließen, um Kindern und Jugendlichen wohnortnahe, qualitativ hochwertige und verlässliche Angebote zu ermöglichen.

 

Wichtig: Die durch die Sportjugend Niedersachsen weitergegebene Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gilt ausschließlich für Angebote von Sportvereinen im Rahmen der Ganztagsbetreuung und der Ferienmaßnahmen. Sie stellt keine allgemeine Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe für sämtliche Vereinsaktivitäten dar.

 

Angeschlossene LSB-Mitgliedsvereine können die Weitergabe der Trägerschaft unkompliziert über das Förderportal beantragen – und von einem vereinfachten Verfahren mit kurzer Bearbeitungszeit profitieren.

Kontakt

Karsten Täger

Teamleiter Kita/Schule/Verein/Projekte

Kai Sievert

Referent Sportjugend