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Der Sportjugend Niedersachsen

- Sportjugend-Vorstand schlägt Änderungen der Jugendordnung vor

Der Vorstand der Sportjugend (sj) Niedersachsen hat auf seiner Sitzung in dieser Woche einstimmig beschlossen, den Delegierten der sj-Vollversammlung am 10./11. September 2016 in Königslutter Änderungen der Jugendordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Damit soll die bisherige Zuständigkeit der Sportjugend für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre (U 19-Modell) auf junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre (U 27-Modell) ausgeweitet werden. Die diesjährige sj-Vollversammlung findet unter dem Schwerpunkt „Vielfalt erleben – Sportliche Jugendarbeit mit (jungen) Geflüchteten“ statt.

Weitere Informationen gibt <link>Frank-Michael Mücke.