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Der Sportjugend Niedersachsen

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

- Für Jugendleiter*innen: Jetzt Verdienstausfall anmelden!

Nach dem Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports können ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen, Arbeitsbefreiung beantragen für

  • die leitende oder helfende Tätigkeit bei Freizeit- und Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Camps, Freizeiten, Intern. Begegnungen, Sportfeste)
  • die Teilnahme an Lehrgängen zu ihrer Ausbildung/Fortbildung (z.B. Juleica-Ausbildung).

Der dabei entstehende Verdienstausfall kann bis max. 100€ / Tag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen erstattet werden.
Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht!


Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit erfolgt für eine Maßnahme von Mitgliedsvereinen/-verbänden im LSB Niedersachsen e.V..
  • Es liegt eine gültig Juleica vor (außer bei der Teilnahme an Juleica-Ausbildungen).
  • Die Anmeldung erfolgt über diesen Link.

Wichtig: Trainingslager sind nicht förderfähig!

 

Antragsfristen:
Die nächste Frist zur Einreichung der Anmeldung ist der 31.05.2026.

Alle zu diesen Fristen eingegangen Anmeldungen werden geprüft und bewilligt, sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Sollten die Mittel nicht ausreichen erfolgt die Zusage nachfolgendem Verfahren:

  • Es wird (zunächst) eine Anmeldung pro Person bewilligt.
  • Jugendleiter*innen, die eine Erstattung von bis zu 50 € / Tag beantragen, werden zuerst berücksichtigt.
  • Bei allen anderen Anmeldenden wird der Bewilligungsbetrag prozentual gleichermaßen gekürzt.

Anmeldungen nach diesen Fristen sind möglich, sofern noch oder wieder Mittel zur Verfügung stehen. Anmeldungen sind dann spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

 

Kontakt:
Sportjugend Niedersachsen
Britta Gerlach
bgerlach(at)lsb-niedersachsen.de
Tel. 0511 1268-249