1.000 Euro für Aktionstage

Bei Aktionstagen, den sogenannten „Fairplay-Tagen“, wird die wohnortnahe soziale Integration von Kindern und Jugendlichen im Quartier gefördert. Bei Sportangeboten vor Ort werden Fairness und das Miteinander gefördert, Teamsport erfordert Engagement und Mitbestimmung. Fairplay bildet die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Unterstützt werden daher offene Aktionen, wie zum Beispiel Spielfeste.

 

Das wird gefördert:

  • Offene Tagesveranstaltungen mit mind. 5 Zeitstunden.
  • Auf dem Programm stehen mind. 2 verschiedene Sportarten (Verbandsturniere und Ligaspieltage können nicht gefördert werden).
  • Sportliche Aktivitäten, die nicht in festen Mannschaften stattfinden.
  • Die Teilnehmer*innen sind zwischen 5 bis unter 27 Jahre alt.
  • Es sollen mind. 50 Kinder und Jugendliche erreicht werden.
  • Die Veranstaltung wird mit mindestens einem Kooperationspartner (z.B. weiterer Verein, Schule, KiTa, Jugendzentrum, Sozialverband, andere Jugendorganisation) durchgeführt.

Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme im Förderportal beantragt werden.

YouTube-Feed der Sportjugend Niedersachsen

FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst

Was ist mit einem „Fairplay-Tag“ gemeint?

Der Fairplay-Tag zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche für Werte wie Fairness, Respekt, Teamgeist und Toleranz zu sensibilisieren. Durch sportliche Aktivitäten und spielerische Ansätze lernen sie, wie wichtig ein faires Miteinander ist – sowohl auf als auch neben dem Spielfeld. Zudem soll das demokratische Miteinander gefördert werden, indem die Teilnehmenden aktiv in Entscheidungen eingebunden werden.

Wie kann ein Fairplay-Tag umgesetzt werden?

Hier sind ein paar Ideen, was ihr an einem Fairplay-Tag umsetzen könnt:

Fairplay-Spielfest

  • Verschiedene Sportarten und/oder Bewegungsspiele als Stationen
  • Teams werden bei den Stationen zusammengestellt

Fairplay-Cup

  • Turnierformat, bei dem nicht nur sportliche Leistung, sondern auch faires Verhalten bewertet wird
  • Sportarten wie Fußball, Basketball oder Volleyball im Turniermodus spielen (Es müssen mindestens 2 Sport-/Spielformen angeboten werden)
  • Nach jedem Spiel bewerten sich die Teams gegenseitig in Kategorien wie Respekt gegenüber Gegnern, Ehrlichkeit, Teamgeist, Kommunikation, etc. (die Kategorien können vorher gemeinsam festgelegt werden)
  • Auch das fairste Team kann gewinnen, nicht nur das sportlich beste Team

Kooperationsspiele

  • Spiele, bei denen es nicht darum geht, gegeneinander zu gewinnen, sondern durch Teamarbeit, Kommunikation und Zusammenhalt miteinander ein Ziel zu erreichen
  • Spielideen:
    • „Blindenparcours“: Ein Kind wird mit verbundenen Augen durch einen Parcours geführt – nur durch Anweisungen der Teammitglieder
    • „Inselhüpfen“: Teams müssen gemeinsam von „Insel zu Insel“ springen (z. B. mit Reifen oder Matten), ohne den Boden zu berühren

Fairplay-Workshops & Reflexion

  • Gruppenarbeiten zu „Was bedeutet Fairplay für mich?“
  • Rollenspiele zu Konfliktsituationen im Sport mit anschließender Diskussion
  • Kreative Aktionen wie ein gemeinsames Fairplay-Poster gestalten

Tipps für alle Spielformate

  • Wechselnde Teams – Jeder spielt mit jedem
  • Fairplay-Regelwerk für den Tag mit den Teilnehmenden gemeinsam entwickeln, auf Plakaten festhalten und für alle sichtbar aufhängen

Was wird nicht gefördert?

Der laufende Übungs- und Wettkampfbetrieb, Punktspiele oder Turniertage sind nicht förderfähig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, die Mitglied im LandesSportBund (LSB) Niedersachsen sind, sowie DLRG-Ortsgruppen. Die geplante Maßnahme muss den inhaltlichen Fokus des Förderprogramms erfüllen und darf nicht bereits aus anderen Landesmitteln finanziert werden.

Welche Angaben werden bei dem Förderantrag abgefragt?

Neben den allgemeinen Daten zur antragstellenden Organisation und Person werden folgende Daten abgefragt:

  • Ziele der Veranstaltung: Wie ist die Idee zur geplanten Veranstaltung entstanden? Welche Ziele werden verfolgt? In welchem Kontext zu weiteren zielgerichteten und nachhaltigen Maßnahmen steht die Veranstaltung?
  • Zielgruppe: Welchen Personenkreis möchte das Angebot ansprechen?
  • Sportarten (mind. 2): Welche Sportarten sind geplant?
  • Inhalt & Ablauf: Welche Aktivitäten sind geplant und wie sieht der konkrete Ablauf aus?
  • Geplante Teilnahmezahl (mind. 50)
  • Anderweitige Maßnahmenförderung: Wird das Angebot direkt im Rahmen weiterer Förderungen durch den Landessportbund bezuschusst?
  • Finanzierungsplan: Ausgaben unterteilt in Mieten, Verpflegungskosten, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Honorarkosten, Lehr- und Arbeitsmaterialien, Sachkosten und sonstige Ausgaben. Einnahmen unterteilt in Teilnehmer*innenbeiträge, Zuwendungen des Kreises, der Stadt und Gemeinde, sonstige Zuwendungen (z.B. Spenden) und Eigenmittel

Können wir eine Förderung für den Fairplay-Tag auch nachträglich beantragen?

Nein. Der Antrag und die Fördermittelzusage müssen vor dem Fairplay-Tag erfolgen. Sofern vor Zugang der Fördermittelzusage im Rahmen von Planungs- und/oder Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung der beantragten Maßnahme bereits Ausgaben getätigt bzw. Verbindlichkeiten eingegangen wurden, sind diese zwar nicht abrechnungsfähig, beeinträchtigen die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme im Übrigen jedoch nicht.

Dürfen weitere Einnahmen erzielt werden?

Ja. Einnahmen durch Teilnahmebeiträge, Sponsoring oder andere Fördermittel sind erlaubt.

Nicht zulässig ist eine Doppelförderung durch Mittel des Landes Niedersachsen, des LandesSportBund Niedersachsen oder der Sportjugend Niedersachsen.

Welche Kosten können abgerechnet werden?

Es können Kosten für Miete, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit, Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie Reise-, Honorar- und Sachkosten abgerechnet werden.

Folgende Ausgaben sind u.a. nicht förderfähig: Büromaterial, Einrichtung des Arbeitsplatzes, Alkoholische Getränke, Pfand, Trinkgelder, Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde, Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums oder vor Bewilligungsdatum, Gutscheine und Geschenke, Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahmenbezug aufweisen (ggf. bitte Erläuterung beifügen).

Müssen entstandene Kosten nachgewiesen werden?

Die entstandenen Kosten sind im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Ausgaben und Einnahmen müssen ausgeglichen sein. Die Mittelauszahlung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der Nachweisführung.

Müssen Originalbelege eingereicht werden?

Nein. Die Originalbelege müssen lediglich für Prüfzwecke zehn Jahre beim Förderungsempfänger aufbewahrt werden. Das Einreichen der Originalbelege ist nur auf Anfrage nötig.

Tipp: Bewahrt alle Unterlagen pro Fairplay-Tag an einem gut zugänglichen Ort auf.

Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?

Die Mittelauszahlung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und erfolgter Nachweisführung.

Müssen auf den Ausschreibungen oder Flyern zum Fairplay-Tag bestimmte Logos abgebildet sein?

Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur geförderten Maßnahme ist auf die Herkunft der Fördermittel hinzuweisen. Weitere Informationen unter www.lsb-niedersachsen.de/medienportal.

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