Bei Aktionstagen, den sogenannten „Fairplay-Tagen“, wird die wohnortnahe soziale Integration von Kindern und Jugendlichen im Quartier gefördert. Bei Sportangeboten vor Ort werden Fairness und das Miteinander gefördert, Teamsport erfordert Engagement und Mitbestimmung. Fairplay bildet die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Unterstützt werden daher offene Aktionen, wie zum Beispiel Spielfeste.
Das wird gefördert:
Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme im Förderportal beantragt werden.
Der Fairplay-Tag zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche für Werte wie Fairness, Respekt, Teamgeist und Toleranz zu sensibilisieren. Durch sportliche Aktivitäten und spielerische Ansätze lernen sie, wie wichtig ein faires Miteinander ist – sowohl auf als auch neben dem Spielfeld. Zudem soll das demokratische Miteinander gefördert werden, indem die Teilnehmenden aktiv in Entscheidungen eingebunden werden.
Hier sind ein paar Ideen, was ihr an einem Fairplay-Tag umsetzen könnt:
Fairplay-Spielfest
Fairplay-Cup
Kooperationsspiele
Fairplay-Workshops & Reflexion
Tipps für alle Spielformate
Der laufende Übungs- und Wettkampfbetrieb, Punktspiele oder Turniertage sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, die Mitglied im LandesSportBund (LSB) Niedersachsen sind, sowie DLRG-Ortsgruppen. Die geplante Maßnahme muss den inhaltlichen Fokus des Förderprogramms erfüllen und darf nicht bereits aus anderen Landesmitteln finanziert werden.
Neben den allgemeinen Daten zur antragstellenden Organisation und Person werden folgende Daten abgefragt:
Nein. Der Antrag und die Fördermittelzusage müssen vor dem Fairplay-Tag erfolgen. Sofern vor Zugang der Fördermittelzusage im Rahmen von Planungs- und/oder Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung der beantragten Maßnahme bereits Ausgaben getätigt bzw. Verbindlichkeiten eingegangen wurden, sind diese zwar nicht abrechnungsfähig, beeinträchtigen die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme im Übrigen jedoch nicht.
Ja. Einnahmen durch Teilnahmebeiträge, Sponsoring oder andere Fördermittel sind erlaubt.
Nicht zulässig ist eine Doppelförderung durch Mittel des Landes Niedersachsen, des LandesSportBund Niedersachsen oder der Sportjugend Niedersachsen.
Es können Kosten für Miete, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit, Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie Reise-, Honorar- und Sachkosten abgerechnet werden.
Folgende Ausgaben sind u.a. nicht förderfähig: Büromaterial, Einrichtung des Arbeitsplatzes, Alkoholische Getränke, Pfand, Trinkgelder, Ausgaben, für die ein Eigenbeleg erstellt wurde, Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums oder vor Bewilligungsdatum, Gutscheine und Geschenke, Ausgaben, die keinen erkennbaren Maßnahmenbezug aufweisen (ggf. bitte Erläuterung beifügen).
Die entstandenen Kosten sind im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Ausgaben und Einnahmen müssen ausgeglichen sein. Die Mittelauszahlung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der Nachweisführung.
Nein. Die Originalbelege müssen lediglich für Prüfzwecke zehn Jahre beim Förderungsempfänger aufbewahrt werden. Das Einreichen der Originalbelege ist nur auf Anfrage nötig.
Tipp: Bewahrt alle Unterlagen pro Fairplay-Tag an einem gut zugänglichen Ort auf.
Die Mittelauszahlung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und erfolgter Nachweisführung.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur geförderten Maßnahme ist auf die Herkunft der Fördermittel hinzuweisen. Weitere Informationen unter www.lsb-niedersachsen.de/medienportal.