Einberufung der Vollversammlung 2023 der Sportjugend Niedersachsen
Der Sportjugend-Vorstand beruft gemäß § 4 der Jugendordnung der Sportjugend Niedersachsen die Vollversammlung am 08. Oktober 2023 als Online-Veranstaltung ein.
Die Online-Veranstaltung ist am 08. Oktober 2022 ab 09:45 Uhr geöffnet.
Die Vollversammlung beginnt um 10:00 Uhr.
Diese Vollversammlung setzt sich zusammen aus
a) bis zu zwei von ihrem Vorstand benannten Personen (davon eine Person ohne Stimmrecht) der Sportjugenden der Sportbünde und der Jugendorganisationen der Landesfachverbände,
b) den Mitgliedern des Sportjugend-Vorstandes,
c) den Delegierten derjenigen J-TEAMs der Sportjugenden der Sportbünde und Jugendorganisationen der Landesfachverbände, die bei der sj Nds. registriert sind,
d) den Delegierten der außerordentlichen Mitglieder des LSB, soweit Mitglieder unter 27 Jahren vorhanden sind (je eine Person, ohne Stimmrecht).
Die Stimmberechtigten zu b) und c) haben je eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig.
Die Stimmberechtigten werden ihre Stimmrechte auf elektronischem Wege ausüben. Hierfür ist eine eindeutige Registrierung fristgerecht erforderlich. Diese wird mit der Einladung kommuniziert.
Tagesordnung
TOP 01 Begrüßung und Eröffnung der Vollversammlung
TOP 02 Feststellung der Anwesenheit
TOP 03 Beschlussfassung über die Tagesordnung
TOP 04 Bericht des Sportjugend-Vorstandes; Aussprache
TOP 05 Finanzen
05.1 Verabschiedung der Jahresrechnung 2022
05.2 Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024
TOP 06 Entlastung des Sportjugend-Vorstandes
TOP 07 Beschlussfassungen über Anträge
TOP 08 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen
Schlusswort des Vorsitzenden der Sportjugend Niedersachsen
Bei Fragen bitte an
Frank-Michael Mücke, fmmuecke@lsb-niedersachsen.de, Fon: 0511 1268 183
Laura Anisi, lanisi@lsb-niedersachsen.de, Fon: 0511 1268 228
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