Schule & Verein

Ziel des Kooperationsprogramms ist die Verbesserung der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen. Vereine, die mit Schulen ohne Ganztagsbudget kooperieren wollen, erhalten Unterstützung durch den LSB – etwa bei der Durchführung von Schnupper AG’s.

Kooperationsprogramm

Bildung braucht Bewegung!

Regelmäßige Bewegungs-, Spiel-, Sport- und Wettkampf­angebote haben positiven Einfluss auf das physische und psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen und helfen ihnen, sich in ihrem Lebensumfeld vor Ort zu integrieren. Dabei sammeln die Kinder und Jugendliche Erfahrungen, die für ihre körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind.

Die Niedersächsische Landesregierung und der Landes­SportBund (LSB) Niedersachsen mit seiner Sportjugend wollen Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg nachhaltig mit vielfältigen Angeboten vom Breiten- bis zum Leistungssport fördern und begleiten. Das gemeinsame Ziel beider Partner ist es, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Blick auf die körperliche Aktivität zu verbessern.

Kita/Schule und Verein gehen eine verbindliche Kooperation ein

Die Sportjugend Niedersachsen stellt aus Mitteln der Fi­nanzhilfe des Landes Niedersachsen Fördermittel für die Durchführung von Bewegungseinheiten in Kooperations­gruppen Kita/Schule und Verein zur Verfügung. Antragsbe­rechtigt sind allgemeinbildende Schulen in Niedersachsen, Sportvereine, sowie andere gemeinnützige Sportorganisationen, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind.

Eine Kooperation zwischen Kita/Schule und Verein setzt keine Vereinsmitgliedschaft der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen voraus.

Gefördert werden Bewegungseinheiten (BE) á 45 Minuten.

Folgendes müssen die Beantragenden Vereine beachten:

  • Die Kooperation eines Vereins mit einer Ganztagsschule wird grundsätzlich nicht über dieses Programm gefördert.
  • Die Förderung kann jeder Zeit beantragt werden. Die beantragten BE müssen innerhalb eines Schuljahres durchgeführt werden.
  • Ein Sportverein kann pro Schuljahr Fördermittel für die u.g. Maßnahmen bis zu insgesamt 1.000,00 € beantragen.
  • Ausschließlich förderfähig sind Honorare für Übungsleitende.

Möglichkeiten der Kooperation:

A) Projekttag für Trend- und sportartspezifische Angebote an Schulen

  • Ein Sportverein stellt sich und sein(e) Sportangebot(e) den Schülerinnen und Schülern vor.
  • Vereinspräsenz während des gesamten Schultages.
  • Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten während des gesamten Schultages, mindestens 6 Bewegungseinheiten à 45 Minuten.

B) Projektwoche mit der Schule

  • Ein Sportverein stellt sich und sein(e) Angebot(e) den Schülerinnen und Schülern umfassend vor und gibt den Teilnehmenden einen tieferen Einblick in die Sportart(en).
  • Vereinspräsenz während der gesamten Projektwoche.
  • Durchführung von täglich mehreren / mehrstündigen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten während der gesamten Projektwoche, mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten innerhalb der Projektwoche (5 Tage).

C) Sportartenkarussell

  • Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit, in kurzer Zeit verschiedene Sportarten auszuprobieren und ggf. verschiedene Übungsleitende kennenzulernen.
  • Pro Sportartenkarussell müssen mindestens 3 verschiedene Sportarten angeboten werden.
  • Die Durchführung der Sportarten kann mit wechselnden Übungsleitenden stattfinden.
  • Es ist möglich, dass mehrere Sportvereine mit unterschiedlichen Sportarten das Sportartenkarussell gemeinsam anbieten. Antragsberechtigt ist aber nur ein Sportverein.
  • Das Sportartenkarussell umfasst mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten im Schulhalbjahr in der Schule.

D) Einführung einer Schul-Liga durch Vereine  

  • An einer Schul-Liga beteiligen sich mindestens 3 Schulen mit jeweils mehreren Klassen/Teams.
  • Den Ligamodus (Sportart, Regelwerk, Rahmenbedingungen) legt der antragstellende Sportverein fest.
  • Es ist möglich, dass mehrere Sportvereine eine Schul-Liga gemeinsam durchführen. Antragsberechtigt ist aber nur ein Sportverein.
  • Ganztagsschulen dürfen an dem Liga-Betrieb teilnehmen. Die Betreuung der betreffenden Schülerinnen und Schüler erfolgt dabei durch Lehr- bzw. Betreuungskräfte der Ganztagsschule.
  • Die Schul-Liga umfasst mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten.

E) Schnupper AG

  • Die Sportart kann nur 1 x pro Schuljahr und Verein angeboten werden.
  • Das Angebot findet mindestens einmal wöchentlich statt.
  • Die Bewegungszeit umfasst mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten.

F) Einführung einer Pausenliga

  • Spiel nach einem festen Spielplan in der Pause.
  • Das Angebot findet über ein Schulhalbjahr an mindestens 10 Pausenterminen statt.

G) Themenwoche Schule/Verein sportartenübergreifend

  • Theorie kombiniert mit Praxisangebot.
  • Das Angebot findet an 5 aufeinanderfolgenden Tagen und umfasst mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten.

H) Brückenjahr Kita und Schule

  • Gemeinsames Angebot für Vorschulkinder und Grundschulkinder durch den Sportverein.
  • In den Räumlichkeiten der Schule = Kennenlernen der Schule.                
  • Ein Schulhalbjahr, ein- bis zweimal wöchentlich, mindestens 20 Bewegungseinheiten à 45 Minuten reine Bewegungszeit.

 

 

Hier geht es zum Download des aktuellen

Flyers des Förderprogramms Sport in Kita, Schule und Verein

 

Informationen zu Verein und Ganztag finden Sie hier


Kontakt

Karsten Täger
Teamleiter
Tel: 0511 1268-154

Natascha Rahnfeld-Wolters
Sachbearbeitung
Tel.: 0511 1268-157
Fax: 0511 1268-4157